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Elternteilzeit mit Freistellung Struktureinschränkung nach Betriebsübergang? - Betriebsstilllegung? Sonstige Gründe? - OGH 24.3.2017, 9 ObA 123/16b

51. LfgJuni 2017

40.3.3.Nr.3

§ 10 Abs. 3 und 4 MSchG
§ 15n MSchG
§ 121 Z 1 ArbVG

1. Eine Betriebsstilllegung im Sinn des § 10 Abs. 3 MSchG setzt voraus, dass die Organisationseinheit als solche dauerhaft (nicht nur vorübergehend) nicht mehr fortbesteht.

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