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Rückkehr nach Karenz Vorrang Kündigungsschutz oder Ersatzkraft? - OGH 25.6.2014, 9 ObA 50/14i

43. LfgOktober 2014

40.3.3.Nr.2

§ 10 Abs. 4 2. Fall MSchG
§ 15 MSchG
§ 15n Abs. 1 MSchG
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 1158 Abs. 1 ABGB

1. Der Arbeitsplatz der Leiterin einer Verkaufsabteilung ist nicht weggefallen, wenn die während der Karenz veränderte Verkaufsabteilung nun rund zwanzig statt vorher zehn Mitarbeiter umfasst und drei Hotels statt bisher ein Hotel betreut, der Aufgabenbereich im Übrigen aber unverändert ist und auch an derselben Örtlichkeit und mit denselben Betriebsmitteln verrichtet wird.

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