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Beharrliche Pflichtverletzung Vorwurf von „Stasimethoden“ durch BR-Mitglieder nach sonstigen schweren Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsinteressen - OGH 28.4.2014, 8 ObA 76/13d

43. LfgOktober 2014

40.3.1.Nr.8

§ 121 Z 3 ArbVG
§ 1157 ABGB

1. Die Fürsorgepflicht verlangt vom Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen gegen das Betriebsklima gröblich beeinträchtigende Mitarbeiter zu ergreifen, wenn deren Verhalten soweit geht, dass die Arbeitsbedingungen für andere Arbeitnehmer nahezu unzumutbar werden.

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