40.2.3.Nr.3
§ 10 Abs 2 MSchG
§ 2 ABGB
1. Der besondere Mutter-Kündigungsschutz ist grundsätzlich von der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft abhängig.
40.2.3.Nr.3
§ 10 Abs 2 MSchG
§ 2 ABGB
1. Der besondere Mutter-Kündigungsschutz ist grundsätzlich von der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft abhängig.
