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Hinderungsgründe Krankenstände, psychische Ausnahmesituationen - OGH 29.8.2002, 8 ObA 2/02f

11. LfgFebruar 2004

40.2.3.Nr.4

§ 10 Abs. 2 zweiter Fall MSchG (MuttSchG)

1. Im 2. Fall des § 10 Abs. 2 MuttSchG hat die Bekanntgabe der Schwangerschaft unmittelbar nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes zu erfolgen.

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