40.2.3.Nr.2
§ 10 Abs. 2 MSchG
1. Zur Bekanntgabe einer vermuteten Schwangerschaft besteht für eine gekündigte Arbeitnehmerin auch nach Ablauf der 5-Tagefrist noch keine Verpflichtung, sofern keine gravierenden Hinweise vorhanden waren.
40.2.3.Nr.2
§ 10 Abs. 2 MSchG
1. Zur Bekanntgabe einer vermuteten Schwangerschaft besteht für eine gekündigte Arbeitnehmerin auch nach Ablauf der 5-Tagefrist noch keine Verpflichtung, sofern keine gravierenden Hinweise vorhanden waren.
