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Beginn mit Tag der Antragstellung Bei solchem Kündigungszeitpunkt rückwirkender Schutz? - OGH 28.7.2021, 9 ObA 80/21m

66. LfgJuni 2022

40.1.5.Nr.7

§ 2 Abs. 1 BEinstG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 12 BEinstG
§ 14 Abs. 1 und Abs. 2 BEinstG
§ 903 ABGB

1. Die Begünstigungen nach dem BEinstG werden mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens mit dem Tag des Einlangens des Antrags beim Bundessozialamt, wirksam.

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