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Wehr-, Ausbildungs- und Zivildienst - Betriebsstilllegung, Betriebserwerb aus Konkurs - OGH 16.10.2003, 8 ObS 7/03t

11. LfgFebruar 2004

40.1.2.Nr.1

§ 3 Abs. 2 AVRAG
§ 12 Abs. 3 APSG
§ 10 Abs. 3 MSchG
§ 121 Z 1 ArbVG

1. Dass bei Betriebsübergang infolge des AVRAG bzw. der BetriebsübergangRL keine Betriebsstilllegung im Sinne der im wesentlichen gleichen Bestimmungen des § 12 Abs. 3 APSG, § 10 Abs. 3 MSchG und § 121 Z 1 ArbVG vorliegt, kann nur gelten, wo die Regelungen über den Betriebsübergang iSd § 3 ff AVRAG überhaupt zur Anwendung gelangen.

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