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Ende bei Betriebsteilschließung - OGH 11.11.2004, 8 ObS 15/04w

14. LfgFebruar 2005

40.1.3.Nr.1

§ 10 Abs. 3 letzter Satz MSchG
§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a KO

1. Durch die tatsächlich erfolgte (nicht nur eingeschränkte - etwa zur Vornahme von Abwicklungstätigkeiten) Schließung jenes Betriebsteiles, in dem eine muttergeschützte Arbeitnehmerin beschäftigt war, endet ihr Kündigungsschutz gemäß § 10 Abs. 3 letzter Satz MSchG.

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