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Unangefochtene Betriebsratswahl Fehlen späterer Umstrukturierungen? - OGH 18.3.2024, 9 ObA 40/23g

73. LfgOktober 2024

40.1.1.Nr.5

§ 34 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 61 Abs. 1 ArbVG
§ 62 Z 1 ArbVG
§ 120 ArbVG

1. Wird innerhalb der Monatsfrist nicht angefochten, gelten eventuell bei der Wahl aufgetretene Mängel als saniert.

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