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Betrieb in Österreich? Bloßes Home Office? Leitende Angestellte - entscheidungsberechtigte Personalleiterin? - OGH 22.1.2020, 9 ObA 89/19g

60. LfgJuni 2020

39.7.1.Nr.18

§ 33 Abs. 1 ArbVG
§ 34 Abs. 1 ArbVG
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 40 ArbVG
§ 105 ArbVG
§ 107 ArbVG

1. Der Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG bezieht sich nur auf solche Betriebe, in denen nach § 40 ArbVG ein Betriebsrat zu errichten ist.

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