39.7.1.Nr.19
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ff ArbVG
§§ 105 ff ArbVG
§ 14 BAG
§ 15 BAG
§ 18 Abs. 1 BAG
1. Die Aufkündbarkeit des in Entsprechung der Weiterverwendungspflicht nach § 18 BAG auf unbestimmte Zeit neu eingegangenen Arbeitsverhältnisses unterscheidet sich wesentlich von der Aufkündbarkeit von Arbeitsverhältnissen, die dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen.

