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Verstärkter Sozialschutz Älterer Was bedeutet die Ausnahme für nach 50 Eingestellte? - OGH 30.10.2019, 9 ObA 86/19s

59. LfgFebruar 2020

39.7.1.Nr.17

§ 105 Abs. 3b ArbVG

1. Wortlaut und Entstehungsgeschichte der ArbVG-Novelle BGBl l 2003/71 sprechen nur dafür, dass Wiedereingliederungsschwierigkeiten bei nach dem 50. Lebensjahr Eingestellten in den ersten zwei Beschäftigungsjahren nicht in „besonderem“ Ausmaß zu berücksichtigen waren.

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