39.7.1.Nr.8
§ 105 Abs. 4 und 7 ArbVG
§ 42 Abs. 1 Wr. VBO
§ 39 Abs. 13 W-PVG
1. Das Rechtsgestaltungsbegehren auf Kündigungsanfechtung ist kein “Minus„ im Verhältnis zu Feststellungsbegehren auf den Fortbestand des Dienstverhältnisses.
39.7.1.Nr.8
§ 105 Abs. 4 und 7 ArbVG
§ 42 Abs. 1 Wr. VBO
§ 39 Abs. 13 W-PVG
1. Das Rechtsgestaltungsbegehren auf Kündigungsanfechtung ist kein “Minus„ im Verhältnis zu Feststellungsbegehren auf den Fortbestand des Dienstverhältnisses.
