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Bloßes Vertriebsbüro eines deutschen Unternehmens - Ist deutscher Betriebsrat einzubinden? - OGH 16.9.2011, 9 ObA 65/11s

35. LfgFebruar 2012

39.7.1.Nr.7

§ 105 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 102 deutsches BetrVG
§ 4 dKSchG
Art. 7 Abs. 1, 17 EVÜ
§ 1 Abs. 1 IPRG
§ 44 Abs. 1 IPRG

1. Für Österreich ist nach Art. 17 EVÜ auch bei Dauerschuldverhältnissen, die über das Inkrafttreten des EVÜ hinauswirken, auf den Abschluss des Vertrags abzustellen.

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