39.7.1.Nr.6
§ 36 Abs. 2 Z 1 ArbVG
§ 105 Abs. 3 ArbVG
1. Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen mangels betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmereigenschaft nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz und sind daher zu einer diesbezüglichen Anfechtungsklage nicht legitimiert.

