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Deutsches Unternehmen mit Büro ohne Betriebsqualität in Ö Zuständigkeit des österr. Gerichts? - OGH 2.6.2009, 9 ObA 144/08d

28. LfgOktober 2009

39.7.1.Nr.5

§ 34 ArbVG
§ 105 ArbVG
§ 107 ArbVG
Art. 18 Abs. 1, 19 Nr. 2 EuGVVO

1. Der allgemeine Kündigungsschutz befindet sich zwischen kollektiv- und individualvertraglichen Ansprüchen, mit einer starken individualrechtlichen Komponente.

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