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Sozialwidrigkeitsanfechtung auch bei VBG-Schutz? - OGH 11.10.2007, 8 ObA 26/07t

23. LfgMärz 2008

39.7.1.Nr.3

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
§ 32 Abs. 4 VBG

1. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung nach § 32 Abs. 4 VBG 1948 vor, verwirklichen diese Umstände jedenfalls auch die „Betriebsbedingtheit“ der Kündigung im Sinn des § 105 Abs. 2 lit. b ArbVG.

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