39.7.1.Nr.2
§ 15 Abs. 3 AVRAG
1. Der in § 15 Abs. 3 AVRAG normierte Kündigungsschutz ist zur Vermeidung von Umgehungen auch auf ungerechtfertigte Entlassungen analog anzuwenden.
39.7.1.Nr.2
§ 15 Abs. 3 AVRAG
1. Der in § 15 Abs. 3 AVRAG normierte Kündigungsschutz ist zur Vermeidung von Umgehungen auch auf ungerechtfertigte Entlassungen analog anzuwenden.
