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Anwendungsbereich, Hausbesorger - OGH 25.11.1999, 8 ObA 298/99b

1. LfgNovember 2000

39.7.1.Nr.1

§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 134b ArbVG
§ 18 Abs. 6 und 7 HbG

1. Wird ein Hausbesorger unter Berufung auf § 18 Abs. 7 HbG (Anbieten einer Ersatzwohnung) gekündigt, kann er sich - bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Betriebsratspflicht (§ 134b ArbVG) - jedenfalls auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG berufen.

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