39.7.1.Nr.1
§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 134b ArbVG
§ 18 Abs. 6 und 7 HbG
1. Wird ein Hausbesorger unter Berufung auf § 18 Abs. 7 HbG (Anbieten einer Ersatzwohnung) gekündigt, kann er sich - bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Betriebsratspflicht (§ 134b ArbVG) - jedenfalls auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG berufen.

