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personenbezogene Verhaltensweisen ohne Rückschlüsse auf die Schwere der Verfehlung, Alter, lange Betriebszugehörigkeit, Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, fehlende Änderungsgelegenheit zur Verhaltensänderung - OGH 15.5.2019, 9 ObA 25/19w

58. LfgOktober 2019

39.6.2.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a, lit. b ArbVG

1. Geht der Arbeitgeber davon aus, den Arbeitnehmer als Person nicht mehr verwenden zu können, ist dies im Rahmen einer personenbezogenen Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen, nicht einer betriebsbedingten.

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