vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigenmächtigkeiten und Fehler, auch zum eigenen Vorteil, Strafbarkeitsfolgen - OGH 24.7.2013, 9 ObA 76/13m

40. LfgOktober 2013

39.6.2.Nr.7

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind und andererseits in seiner Person liegende Umstände betriebliche Interessen nachteilig berühren, ist eine Abwägung dieser sich gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!