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Schwierigkeiten in der Person? - Gründe, Qualifikation und Teamfähigkeit - OGH 21.12.2011, 9 ObA 64/11v

36. LfgJuni 2012

39.6.2.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Bei wesentlicher Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers ist auch bei in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers begründeten Kündigungen letztlich eine Abwägung der wechselseitigen Interessen vorzunehmen.

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