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Zahlreiche Pflichtverletzungen trotz Ermahnungen - OGH 28.1.2009, 9 ObA 12/09v

27. LfgJuni 2009

39.6.2.Nr.5

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Die Abwägung der Interessen nach § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG kann naturgemäß nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls erfolgen.

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