39.5.4.Nr.4
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b, Abs. 3c ArbVG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Im Fall einer betrieblichen Rationalisierung ist die Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Richtigkeit der Maßnahme grundsätzlich dem wirtschaftlichen Ermessen des Betriebsinhabers vorbehalten.

