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„Angespannte wirtschaftliche Lage“? - OGH 17.5.2018, 9 ObA 51/18t

55. LfgOktober 2018

39.5.3.Nr.10

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG

1. Im Fall einer betrieblichen Rationalisierung ist die Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen grundsätzlich dem wirtschaftlichen Ermessen des Betriebsinhabers vorbehalten.

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