39.5.3.Nr.9
§ 32 VBG
§ 35 Abs. 2 lit. f Stmk G-VBG
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Wann eine Änderung des Arbeitsumfangs, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen eine Kündigung notwendig macht, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

