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Effiziente Betriebsführung Fehlende Geldmittel - OGH 16.12.2008, 8 ObA 74/08b

27. LfgJuni 2009

39.5.3.Nr.8

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Fehlen zu einer effizienten Betriebsführung jährlich Geldmittel von € 1,7 Millionen und erspart sich das Unternehmen durch den Wegfall des Arbeitsverhältnisses zumindest € 47.320,- jährlich, ist die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse begründet.

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