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Organisationsänderung, Arbeitsverlagerungen - OGH 11.10.2007, 8 ObA 26/07t

23. LfgMärz 2008

39.5.3.Nr.7

§ 105 Abs. 1, 2 und 3 Z 2 ArbVG
§ 32 Abs. 4 VBG

1. Für die Kündigung wegen einer Änderung der Organisation oder der Arbeitsbedingungen, wenn eine Weiterbeschäftigung des Vertragsbediensteten in einer seiner Einstufung entsprechenden Verwendung im Versetzungsbereich seiner Personalstelle nicht möglich ist (§ 32 Abs. 4 VBG), ist Voraussetzung, dass die Kündigung notwendige Folge einer solchen Organisationsänderung ist.

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