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Notwendige Personalreduktion Zur KV-Bestimmung auch Interessenabwägung? - OGH 27.5.2021, 9 ObA 27/21t

64. LfgOktober 2021

39.5.3.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b, Abs. 4 ArbVG
§ 29 Abs. 2 lit. f KollV Innendienst Versicherungen (KVI

1. Eine über die Wortinterpretation nach den §§ 6, 7 ABGB hinausgehende Auslegung des Kollektivvertrages ist (nur) dann erforderlich, wenn die Formulierung mehrdeutig, missverständlich oder unvollständig ist, wobei der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze jeglicher Auslegung bildet.

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