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Konzernweit? - OGH 31.8.2022, 9 ObA 61/22v

68. LfgFebruar 2023

39.5.2.Nr.30

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Bei Vorliegen objektiver Rechtfertigungsgründe ist zu fragen, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist; die objektiv betriebsbedingte Kündigung ist nur als letztes Mittel gerechtfertigt.

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