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Soziale Gestaltungspflicht bei kollektivvertraglicher Unversetzbarkeit - OGH 18.10.2023, 9 ObA 75/23d

71. LfgFebruar 2024

39.5.2.Nr.31

§ 105 Abs. 3 Z 2 und 3c ArbVG
Pkt. 65.9 KV Bord

1. Ist nach dem KV-Bord eine örtliche Versetzung nur im Einvernehmen möglich, ist der Arbeitgeber nicht deshalb verpflichtet, für Piloten M3-Positionen ohne den Zusatz “Dienstort Wien„ auszuschreiben, wenn die Schließungen der Bundesländer-Homebases unmittelbar bevorstanden.

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