39.5.2.Nr.29
§ 42 Abs. 2 Z. 2 Wr VBO 1995
§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
1. Dass der Geschäftskreis der Bedienstetengruppe „Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr“ auch bestimmte Innendiensttätigkeiten umfasst, ist richtig.
39.5.2.Nr.29
§ 42 Abs. 2 Z. 2 Wr VBO 1995
§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
1. Dass der Geschäftskreis der Bedienstetengruppe „Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr“ auch bestimmte Innendiensttätigkeiten umfasst, ist richtig.
