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Einsparung bei 10 Mitarbeitern? - OGH 27.2.2018, 9 ObA 12/18g

55. LfgOktober 2018

39.5.2.Nr.26

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG

1. Eine Kündigung ist durch betriebliche Erfordernisse begründet, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist.

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