39.5.2.Nr.26
§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG
1. Eine Kündigung ist durch betriebliche Erfordernisse begründet, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist.
39.5.2.Nr.26
§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG
1. Eine Kündigung ist durch betriebliche Erfordernisse begründet, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist.
