39.5.2.Nr.24
§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
1. Die Zweckmäßigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers kann vom Gericht nicht überprüft werden, sondern lediglich ob die Kündigung geeignet ist, die Wettbewerbschancen des Unternehmens zu verbessern.

