39.5.2.Nr.23
§ 48 Abs. 2 lit. g Post-DO (KollV § 19 Abs. 4 PTSG)
§ 32 Abs. 4 VBG
1. Der Kündigungsgrund des § 32 Abs. 4 VBG liegt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nur vor, wenn im Versetzungsbereich der Personalstelle des Dienstnehmers eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, wofür der Beweis dem Dienstgeber obliegt.

