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Kein Ersatzarbeitsplatzangebot trotz Neu-Stellenausschreibungen? - OGH 27.4.2016, 8 ObA 81/15t

49. LfgOktober 2016

39.5.2.Nr.22

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG

1. Bei Vorliegen objektiver Rechtfertigungsgründe wie Rationalisierungs- bzw. Einsparungsmaßnahmen ist zu fragen, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist, da die objektiv betriebsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel gerechtfertigt ist.

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