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Austauschkündigung? - OGH 28.5.2015, 9 ObA 48/15x

46. LfgOktober 2015

39.5.2.Nr.21

§ 252 Abs. 3 lit. b Tir LAO 2000
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Eine verpönte „Austauschkündigung“ liegt nicht vor, wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer eine Tätigkeit verrichtet, die der gekündigte Arbeitnehmer jedenfalls mangels Ausbildung gar nicht übernehmen hätte können.

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