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Kündigung Anderer? - OGH 28.4.2015, 8 ObA 30/15t

46. LfgOktober 2015

39.5.2.Nr.20

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Bei einem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der Beurteilung der Betriebsbedingtheit der Kündigung zu überprüfen, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist.

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