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Bestmöglicher vorhandener Arbeitsplatz? - OGH 20.1.2012, 8 ObA 95/11w

36. LfgJuni 2012

39.5.2.Nr.15

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Bei einem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes und wesentlicher Interessenbeeinträchtigung verpflichtet die soziale Gestaltungspflicht den Arbeitgeber dazu, noch vorhandene einschlägige Stellen im Betrieb dem zu kündigenden Arbeitnehmer anzubieten.

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