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Defizite bei Leistungserbringung und Termineinhaltung - OGH 29.8.2011, 9 ObA 105/11y

35. LfgFebruar 2012

39.5.2.Nr.14

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Eine soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers besteht nach der Judikatur im Wesentlichen in jenen Fällen, in denen eine Kündigung aus Rationalisierungsgründen erfolgte und zu prüfen ist, ob nicht statt des weggefallenen Arbeitsplatzes andere offene Stellen im Betrieb anzubieten sind.

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