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Beweislast bei naheliegenden Alternativdispositionen - OGH 20.1.2005, 8 ObA 141/04z

15. LfgJuni 2005

39.5.2.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu behaupten und zu beweisen, die für die Annahme des Ausnahmetatbestandes der „betrieblichen Erfordernisse“ wesentlich sind.

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