39.5.1.Nr.6
§ 105 Abs. 3 Z. 2 und Z. 1 lit. i ArbVG
1. Die Gerichte sind nicht dazu berufen, die Zweckmäßigkeit oder objektive Richtigkeit der vom Betriebsinhaber getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens über eine Kündigungsanfechtung zu überprüfen, wenn es sich um Fragen des wirtschaftlichen Ermessens handelt.

