39.5.1.Nr.5
§ 252 Abs. 3 lit. b Tir LAO 2000
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Eine Kündigung ist durch betriebliche Erfordernisse begründet, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist.
39.5.1.Nr.5
§ 252 Abs. 3 lit. b Tir LAO 2000
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Eine Kündigung ist durch betriebliche Erfordernisse begründet, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist.
