39.5.1.Nr.2
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht vom Gericht zu prüfen.
39.5.1.Nr.2
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
1. Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht vom Gericht zu prüfen.
