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OGH 12.1.2000, 9 ObA 289/99m

1. LfgNovember 2000

39.5.1.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des OGH sind Rationalisierungsmaßnahmen als „betriebliche Erfordernisse“ anzusehen, die einer Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehen können; Zweckmäßigkeit und Richtigkeit der betrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen sind nicht zu überprüfen und bleiben dem wirtschaftlichen Ermessen des Betriebsinhabers vorbehalten.

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