vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsklima schädigendes Verhalten gegen Kollegen und Vorgesetzte - OGH 26.2.2015, 8 ObA 59/14f

46. LfgOktober 2015

39.4.2.Nr.12

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG

1. Sind zwar die Interessen des Arbeitnehmers durch die Kündigung wesentlich beeinträchtigt, ist die Kündigung aber durch die festgestellten, die betrieblichen Interessen beeinträchtigenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers begründet, liegt Sozialwidrigkeit nicht vor, wenn die Interessensabwägung ergibt, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewichtiger ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!