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Gröbliche Pflichtverletzung, Unverzüglichkeit Aufsichtspflichten Lehrerin - OGH 20.3.2015, 9 ObA 29/15b

47. LfgFebruar 2016

39.4.2.Nr.13

§ 32 Abs. 2 Z. 1 VBG
§ 2 LVG
§ 51 Abs. 3 SchUG
§ 9 PVG
§ 10 PVG

1. Ob ein Kündigungsgrund verwirklicht wurde, ist eine Frage der Einzelfallbeurteilung.

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