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Unverzüglichkeit? Verwirkung? - OGH 26.2.2015, 8 ObA 4/15v

45. LfgJuni 2015

39.4.2.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 914 ABGB
§ 113 UG 2002

1. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und ebenso Universitäten sind gehalten, einen Auflösungs- bzw. Kündigungsgrund - im Anlassfall unhaltbares Führungsverhalten einer Abteilungsleiterin - unverzüglich geltend zu machen.

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