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Alkoholmissbrauch und Belästigungen Ermahnung als Verzicht auf die Kündigung? - OGH 14.10.2008, 8 ObA 53/08i

26. LfgFebruar 2009

39.4.2.Nr.8

§ 32 Abs. 2 Z 1 VBG
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Hat der Dienstgeber ihm zur Kenntnis gelangte Vorfälle (bloß) zum Anlass für eine Ermahnung genommen, hat er auf das Recht verzichtet, den Dienstnehmer wegen dieses Verhaltens zu entlassen bzw. zu kündigen.

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